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es gibt Stimmen die glauben, als Folge Hörgeräte Träger, im oder ab dem 6 tem Jahr benötigt man kein Attest mehr vom Ohrenarzt, ist das so ?

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Ja, das ist in den meisten Fällen so. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat 2014 beschlossen, dass eine ärztliche Verordnung nicht bei allen Versorgungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig ist. Mit diesem Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss vor allem die Verordnung von Hörsystemen durch den HNO-Arzt präzisiert. Demzufolge brauchen nur diejenigen Personen zum Arzt zu gehen, die erstmals ein Hörsystem brauchen und das auch vom HNO-Arzt bestätigt bekommen haben. Danach ist nur in diesen Fällen erneut eine fachärztliche Diagnose Voraussetzung:- Versorgungen für an Taubheit grenzende Schwerhörige- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren- Personen, bei denen erstmalig ein Tinitus auftritt.Nachlesen lässt sich das in § 27 "Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschussesüber die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung", zu finden in Quelle 2. Konkretisiert wird es in § 31: "Die Wiederverordnung von Hörgeräten vor Ablauf von fünf Jahren bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie vor Ablauf von sechs Jahren bei Erwachsenen bedarf einer besonderen Begründung. Ein medizinischer Grund kann z. B. die fortschreitende Hörverschlechterung sein."Dementsprechend benötigt man nach Ablauf von sechs Jahren keiner besonderen Begründung mehr.

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